Anspruch auf Arbeitslosengeld schon nach vier Monaten gewähren
Berlin: (hib/HAU) Kürzere Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Statt wie bisher erst nach zwölf Monaten, solle zukünftig dann schon Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn für mindestens vier Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurden, heißt es in einem Antrag (16/6436). Aus der viermonatigen Beitragszahlung ergebe sich dann ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld. Als maximale Laufzeit seien fünf Monate vorgesehen, wofür eine zehnmonatige Beitragszeit erforderlich sei. Anschließend solle sich daran die bereits geltende Staffelung der Bezugszeiten, die ab einer Anwartschaft von zwölf Monaten zu einer Mindestbezugszeit von sechs Monaten führe.
Mit der neuen Bezugszeit, so heißt es in der Begründung des Antrages, werde eine bessere Absicherung für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen, die bei befristeter und Projektbeschäftigung die Zeit bis zur nächsten Beschäftigung überbrücken solle. Da das so genannte Normalarbeitsverhältnis für immer weniger Menschen Erwerbsrealität sei, müsse auch die Arbeitslosenversicherung sich an gebrochenen Erwerbsverläufen und dem Neben- und Nacheinander unterschiedlicher Beschäftigungsformen orientieren. Die vorgeschlagenen Regelungen schafften neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhältnisse durch die Gewährung des Arbeitslosengeldanspruches und gewährleisteten außerdem eine Weiterversicherung in den sozialen Sicherungssystemen, so die Antragsteller.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Mittwoch, 26. September 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




