Anspruch auf ALG bei eigenem Haushalt in elterlichem Heim
Unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben, wenn sie im elterlichen Heim einen eigenen Haushalt führen.
Geklagt hatte eine 23-Jährige, die im Eigenheim der Eltern das Dachgeschoss mit Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie Küchenzeile bewohnt. Die Richter sahen darin keine Bedarfsgemeinschaft, weshalb das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen ist.
SG Dresden, Urteil vom 29.08.2006, Az. S 23 AS 1122/06
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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