Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006, Az. 1 BvR 293/05
Die Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig. Asylbewerber werden im Hinblick auf das Schmerzensgeld im Vergleich zu Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe und anderen Personengruppen, die einkommens- und vermögensabhängige staatliche Fürsorgeleistungen erhalten, benachteiligt. Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht hinreichend gerechtfertigt. Schmerzensgeld beruht nicht auf einer Quelle für den Erwerb von Einkommen, die kalkulierbar ist und die zu erschließen vernünftigerweise von Asylbewerbern angestrebt wird.
Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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