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Anhörung zur Klärung der Vaterschaft

Berlin: (hib/BOB) Um Klärung der Vaterschaft eines Kindes geht in zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (16/6561, 16/6649) und der Länderkammer (16/5370), zu denen der Rechtsausschuss am Mittwoch, dem 12. Dezember, eine öffentliche Anhörung veranstaltet. Die Regierung will, dass an ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern grundsätzlich das Recht eingeräumt wird, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Damit kommt sie einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach, das im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, dass heimlich vorgenommene Tests auf Klärung der Vaterschaft vor Gericht unverwertbar seien, weil sie das Recht des Kindes auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung verletzten.

Es hatte Berlin jedoch gleichzeitig aufgefordert, bis Ende März nächsten Jahres ein Verfahren zu schaffen, das klärt, ob das Kind vom Vater abstammt oder nicht. Eine derartige Untersuchung auf Abstammung soll unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Laut Regierung gibt es circa 20.000 Gen-Tests in Deutschland jährlich. Der Bundesrat möchte es zweifelnden Männern ermöglichen, eine gendiagnostische Analyse (beispielsweise mit Haaren oder Speichel des Kindes) einzufordern, ob der Nachwuchs von ihm abstammt oder nicht.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 10. Dezember 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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