Anhörung zur Beteiligung des Bundes an Wohnkosten von Alg-II-Beziehern
Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich am Mittwoch, dem 7. November, mit der Bundesbeteiligung an den Wohn- und Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II). Zu der öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/6774) von 12 bis 13 Uhr im Sitzungssaal E 200 im Paul-Löbe-Haus sind unter anderen Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesrechnungshofes eingeladen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich der Bund im kommenden Jahr mit rund 3,9 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Alg-II-Beziehern beteiligt. Dazu wird die Gesamtbeteiligungsquote auf durchschnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008 festgelegt. Im Einzelnen werde für Baden-Württemberg die Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf 28,6 Prozent fixiert. Weiter heißt es, im Jahr 2008 sei erstmals die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften ausschlaggebend für die Anpassung der Bundesbeteiligung.
Nach der Anpassungsformel erfolgt bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften sei im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2005/Juni 2006 auf Juli 2006/Juni 2007 von 3,98 Millionen um 3,7 Prozent auf 3,83 Millionen zurückgegangen. Nach der Anpassungsformel verringere sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent. Diese habe im Jahr 2007 noch bei 31,8 Prozent bundesweit (35,2Prozent für Baden-Württemberg, 41,2 Prozent für Rheinland-Pfalz und 31,2 Prozent für die restlichen Länder) gelegen. Für den Bund ergebe sich für 2008 eine finanzielle Entlastung von rund 400 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Mit der Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für 2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im Gesetzentwurf, mit dem sich der Bundestag am Abend in erster Lesung beschäftigen will.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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