Angemessener Wasserverbrauch für HARTZ IV - Empfänger
Wasser benötigt jeder täglich
Der Wasserverbrauch von 108,5 Litern pro Tag, bzw. 3,26 Kubikmeter im Monat, ist nicht zu hoch angesetzt worden. Deshalb steht jedem HARTZ IV-Empfänger dieser Wasserverbrauch tatsächlich zu.
Demnach sind pro Kopf und Tag 108,5 Liter Wasser angemessen.
Entschieden hat so das Sozialgericht Gießen mit einem diesbezüglichen
Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: S 25 AS 420/05 -
Im entsprechenden Fall sind als angemessene Unterkunftskosten nur die Gebühren für den Wasserverbrauch von 3,0 Kubikmetern von der zuständigen Behörde anerkannt worden. Diese Behörde hat sich dabei auf den im Landkreis Gießen durchschnittlichen Wasserverbrauch von 118 Litern pro Tag und Person gestützt.
In dieser Berechnung finden auch gewerbliche Verbraucher Berücksichtigung, weshalb dieser Wert als noch zu hoch anzusehen ist. Hinzu kommt, dass das Verhalten von Hilfebedürftigen sparsam und auch wirtschaftlich sein muss.Die Richter sahen aber diese Berechnung nicht als plausibel an.
Einen durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauch von 127 Litern ergab die Untersuchung vom Bundesverband der Verbraucherzentrale, der sowohl genauso noch für Gartenbewässerung und Autowäsche anfällt.
Weil die Klägerin bedeutend weniger Wasser benötigt - sie besitzt nämlich weder Garten noch Auto - verbleibt daher im Endeffekt ein angemessener Wasserverbrauch pro Tag und Person von 108,5 Litern.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Donnerstag, 27. März 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!Social Bookmarking:




