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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung

Keine wirksame Rechtsfolgenbelehrung bei formelhafter und zudem unrichtiger Wiedergabe des Gesetzestextes

Der Hinweis, dass die nicht rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung eine Minderung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben kann, genügt den Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nicht.

Zum einen handelt es sich hierbei um eine formelhafte und damit nicht ausreichende Wiedergabe des Gesetzestextes. Zum anderen ist die Belehrung unrichtig, weil sich nach dem Gesetzestext des § 140 S. 1 SGB-III das Arbeitslosengeld zwingend mindert und nicht lediglich möglicherweise.

SGB-III § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, SGB-III § 37b a.F., SGB-III § 140 a.F.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.04.2006, Az. L 12 AL 114/05

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 28. Juni 2006 um 18:08 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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