Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung
Keine wirksame Rechtsfolgenbelehrung bei formelhafter und zudem unrichtiger Wiedergabe des Gesetzestextes
Der Hinweis, dass die nicht rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung eine Minderung des Arbeitslosengeldes zur Folge haben kann, genügt den Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nicht.
Zum einen handelt es sich hierbei um eine formelhafte und damit nicht ausreichende Wiedergabe des Gesetzestextes. Zum anderen ist die Belehrung unrichtig, weil sich nach dem Gesetzestext des § 140 S. 1 SGB-III das Arbeitslosengeld zwingend mindert und nicht lediglich möglicherweise.
SGB-III § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, SGB-III § 37b a.F., SGB-III § 140 a.F.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.04.2006, Az. L 12 AL 114/05
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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