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ALG II - Pfändungsschutz

Frage2 © M.Kinder für Sozialticker e.V.Bisher war es so, dass, wollten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, gegen die ein Gläubiger (=lässt pfänden) einen Pfändungsbeschluss vor einem Amtsgericht erwirkt hat, ihr Alg II schützen, sie das Alg II innerhalb der ersten 7 Tage nach Überweisung durch die Sozialbehörde vom Konto komplett abheben mussten. Dies, weil § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I die auf ein Konto überwiesene Sozialleistung nur für diese Zeit kraft Gesetzes ohne Pfändungsschutzantrag von der Pfändung ausnimmt, denjenigen Teil der Sozialleistung aber, der sich nach dem 7. Tag noch auf dem Konto befindet, für die Pfändung freigibt.

Wollte der Hilfeempfänger oder die Hilfeempfängerin auch den Rest des Sozialleistungsbetrags auch noch nach dem 7. Tag schützen, so war er oder sie gezwungen, beim Vollstreckungsgericht eine sogenannte Erinnerung einzulegen. Denn § 55 Abs. 4 SGB I bestimmt, daß der nicht pfändbare Teil der Sozialleistung – richtet sich nach den Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO (Zivilprozeßordnung) – auch nach dem 7. Tag nicht pfändbar ist, allerdings nur für den Zeitraum von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin der Sozialleistung. Das bedeutete aber, daß der Hilfeempfänger oder die Hilfeempfängerin gezwungen war, jeden Monat eine solche Erinnerung beim Vollstreckungsgericht einzulegen, um sich vor der Pfändung der Sozialleistung (Arbeitslosengeld II) zu schützen.

Quelle und Volltext: Herbert Masslau

Startseite - Veröffentlicht am: 30. September 2008 um 10:17 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von mynonA am Samstag, 27.3.2010.

Seid gegrüsst,

ich beziehe AlG II (monatlich ca. 358 € ) jetzt habe ich folgendes Problem:
und zwar wollte ich vor kurzen Geld von meinem Postbank-Konto abheben und musste feststellen das mein kontostand minus 196 € beträgt, ca. 3 Tage später wurde mir in einem Brief mitgeteilt das mein Cirokonto wegen einer Pfändung gekündigt wird wenn ich mich bis dann und dann nicht kümmere. darauf hin bin ich gleich zum genannten Gläubiger,( in meinem fall die Stadtwerke), gefahren um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dort erhielt ich ein schreiben das ich bei der Bank vorlegen sollte…..
bei meiner Bank wurde mir dann gesagt das ich mich an die dafür zuständige Pfändungsstelle wenden soll, also tat ich das dann auch, ich rief eine 0180** nummer an wo mich eine bandansage durch verschiedene menüs gejagt hat. Nachdem mein guthaben alle und ich kein fünkchen schlauer war hat ich die schnautze voll.
ich habe 2 Fragen:
1. wie muss ich handeln?
2. wie kann ich verhindern das die 196,- von meinem nächsten Geld abgezogen werden.

Gruss …..


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