Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro.
Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt. Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert.
Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.
Quelle, Volltext und vollständige Mengenangaben unter: www.zoll.de
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 1. Dezember 2008 um 11:47 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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