Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten rechtmäßig - Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der Rentenversicherung
Bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, wird auch künftig ein Abschlag von 10,8 Prozent berücksichtigt. Das gleiche gilt bei Hinterbliebenenrenten, die für vor dem 60. Lebensjahr verstorbene Versicherte gezahlt werden. Dies bestätigte heute der 5. Senat des Bundessozialgerichts in mündlicher Verhandlung.
Die heutigen Entscheidungen in vier Musterprozessen erfolgten in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Bundessozialgerichts. Damit vertreten die heute in Rentensachen zuständigen Senate des Bundessozialgerichts in der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschläge eine einheitliche Rechtsauffassung. Einer anderslautenden Position des 4. Senats wird damit nicht gefolgt. Dieser hatte am 16. Mai 2006 entschieden, dass die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei Renten wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent zu berücksichtigen, rechtswidrig sei. Diesem Urteil waren die Rentenversicherungsträger nicht gefolgt.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen sind hierzu rund 10.000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren zum Ruhen gebracht worden. Diese sollen nun zügig abgeschlossen werden. Sofern allerdings gegen die heutigen Entscheidungen Verfassungsbeschwerde eingelegt würde, wäre zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,7 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.
Quelle: Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Startseite - Veröffentlicht am: 16. August 2008 um 7:23 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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