Abschaffung von Nachtspeicherheizungen soll finanziell gefördert werden
Berlin: (hib/HIL) Im Jahr 2004 wurden nach Schätzungen von Experten 1,4 Millionen Wohnungen in Deutschland elektrisch beheizt. Eigentümer seien jedoch nicht generell zur Außerbetriebnahme der Nachtstromspeicherheizungen aufgefordert, sondern nur sofern die Maßnahme “wirtschaftlich vertretbar ist”, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7275) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7062).
Die Bundesregierung beabsichtige dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm zufolge, “die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel zu fördern”, heißt es weiter. Es sei jedoch nicht geplant, dass außer Betrieb genommene Heizungen beseitigt werden müssten, so die Bundesregierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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In Hartz IV - sind die Kosten zum Betrieb der Nachtspeicherheizungen im § 22 SGB II geregelt und im Rahmen der KdU zu übernehmen.