Absage an Übergangsregelung beim Elterngeld ist inakzeptabel
Zur Weigerung der Bundesregierung, bei der Streckung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger eine Übergangsregelung zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Die Absage der Ministerin an eine Übergangslösung ist eine Unverfrorenheit. Die Bundesregierung muss für Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug, die sich für die Verlängerungsoption beim Elterngeld entschieden haben, Bestandsschutz gewährleisten.
Auch im Detail zeigt sich hier, dass die Schwarz-Gelbe Koalition die Bedürfnisse armer Familien aus dem Blick verloren hat. Es ist unfair und untergräbt die Rechtssicherheit, wenn Eltern für ihre Vorausplanung bestraft werden. Denn Familien, die sich 2009 dafür entschieden haben, das Elterngeld über 24 Monate zu strecken und dafür monatlich nur den halben Betrag zu erhalten, verlieren die für 2011 vorgesehenen Teilbeträge.
Eine Frist für den Übertrag der Beiträge war Ende letzter Woche abgelaufen - zu schnell für einen Großteil dieser Familien. Hier ist dringend eine Altbestandsregelung notwendig, um zumindest diese Familien zu schützen.
Denn die Unverfrorenheit der Bundesregierung nimmt zu. Mit der Verrechnung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Familien ab 2011 treibt die Bundesregierung die soziale Spaltung in Deutschland voran. Leidtragende sind letztlich die Kinder. Das Elterngeld als steuerfinanzierte Familienförderung muss grundsätzlich allen Eltern offenstehen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 26. November 2010 um 13:04 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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