Abmahnung angemessener als Kündigung - Gesetzesänderung notwendig
Zu der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im sogenannten Maultaschen-Fall erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Die Zweifel des Landesarbeitsgerichts an der Angemessenheit der fristlosen Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen teilen wir. Nach Ansicht des Gerichts wäre eine Abmahnung angemessen gewesen.
Auch in diesem Fall geht es auf Seiten des Arbeitgebers nur um Bagatellbeträge, bei der Beschäftigten hingegen geht es um die Existenz. Diesem Unterschied muss der Gesetzgeber gerecht werden.
Deswegen plädieren wir dafür, dass in Zukunft auf derart geringe Vergehen eine Abmahnung und keine Kündigung erfolgen darf. Mit einem Fachgespräch haben wir unsere Position geschärft und werden einen Antrag in den Bundestag einbringen, der eine Abmahnungspflicht bei Bagatellvergehen vorsieht und somit unserer Rechtsauffassung entspricht.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht von: Einstein am: 1. April 2010 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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