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Abmagerungsmittel sind nicht von der Krankenkasse zu zahlen

Von der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind unter anderem Arzneimittel ausgeschlossen, die der Abmagerung, der Zügelung des Appetits und der Regulierung des Körpergewichts dienen. Ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant, das europaweit seit Juni 2006 zur Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Übergewicht) zugelassen ist, darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2008 - L 7 B 112/07 KA ER

Startseite - Veröffentlicht am: 30. April 2008 um 11:43 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von webmaster von euroclinix am Donnerstag, 22.5.2008.

Acomplia wird nur an Menschen mit einem BMI ab 29 verschrieben. Das betrifft also Personen, die nun wirklich ein Gewichtsproblem haben und nicht nur ein bisschen zu dick sind. Die erfolgreiche Wirkung von Rimonabant zur Gewichtsreduktion wird in dem Urteil ja gar nicht bestritten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit aufmerksam machen, Acomplia online bestellen zu können. Natürlich nicht ohne Rezept, das bei unser Arzt ausstellen kann.


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