Abmagerungsmittel sind nicht von der Krankenkasse zu zahlen
Von der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind unter anderem Arzneimittel ausgeschlossen, die der Abmagerung, der Zügelung des Appetits und der Regulierung des Körpergewichts dienen. Ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant, das europaweit seit Juni 2006 zur Gewichtsreduktion bei Adipositas (krankhaftes Übergewicht) zugelassen ist, darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2008 - L 7 B 112/07 KA ER
Startseite - Veröffentlicht am: 30. April 2008 um 11:43 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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