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Abgetretenes Vermögen wird Arbeitslosen nicht angerechnet

Arbeitslose, die eigene Sparkonten wirksam und begründet an andere abgetreten haben, müssen sich diese beim Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen anrechnen lassen.Allerdings müssen sie dies im Zweifel auch beweisen und beispielsweise gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kontobewegungen offenlegen.

Quelle: Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Az: B 11a AL 7/05 R

Startseite - Veröffentlicht am: 24. Mai 2006 um 17:27 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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