Abgetretenes Vermögen wird Arbeitslosen nicht angerechnet
Arbeitslose, die eigene Sparkonten wirksam und begründet an andere abgetreten haben, müssen sich diese beim Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen anrechnen lassen.Allerdings müssen sie dies im Zweifel auch beweisen und beispielsweise gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kontobewegungen offenlegen.
Quelle: Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Az: B 11a AL 7/05 R
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