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Abgeordnetenbestechung endlich einen Riegel vorschieben!

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler enttäuschend. “Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Chance nicht genutzt wurde, der Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten deutscher Parlamente einen wirksamen Riegel vorzuschieben”, urteilt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist derzeit vollkommen unzulänglich in Paragraf 108e des Strafgesetzbuches geregelt. Er wurde in den 13 Jahren seines Bestehens erst einmal angewandt. Der Grund dafür ist, dass in Deutschland nur bestraft werden kann, wer für eine konkrete Wahl oder Abstimmung eine Stimme kauft oder verkauft. Die Dankeschön-Spende oder die so genannte “politische Landschaftspflege” werden mit diesem Paragrafen nicht erfasst. “Da der Bundesregierung offensichtlich der Mut fehlt, eine Verschärfung herbeizuführen, ist jetzt der Bundestag gefordert, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen und die Mehrheiten dafür zu organisieren”, so Däke. “Wir machen uns vor der gesamten Welt weiter lächerlich, wenn wir im eigenen Land nicht das schaffen, was uns Länder wie Russland, Südafrika und China vorgemacht haben: die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.”

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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