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8 Wochen nach Antrag erste Reaktion vom Jobcenter - Androhung vollständiger Streichung von Leistungen

Hartz-IV Forum8 Wochen nach Antrag erste Reaktion vom Jobcenter und – trotz Erklärung der Rechtswidrigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit - Androhung vollständiger Streichung von Leistungen

Acht Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Grundrecht auf „Teilhabe“ als „unverfügbar“ und mit „Garantie“ zugesichert hat, ist dies auch für die Antragstellerin in dem am 17. August bei einem Sozialgericht eingereichten Eilverfahren immer noch nicht in Sicht. Denn erst mal pocht jetzt - 8 Wochen nach Antragstellung - die Behörde auf die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Die lautet: 4 Zusatzanträge, 4 Teilnahme-Bestätigungen von Schule und anderen, zahlreiche Zahlungsnachweise, Dokumentation von Zeugnissen, Schulnoten und „blauem Brief“, 4 Anbieter-Konto-Angaben, Vertrag mit dem Mittagessen-Anbieter, Freistellung von Datenschutz gegenüber Jobcenter, Jugendamt, Kita, Schule, Sportverein, Musik- und Nachhilfelehrer sowie eine Selbstauskunft des Nachhilfelehrers. Bis zur Abgabe plant die Behörde schon mal einen weiteren Monat ein – Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet. Das Jobcenter scheint wenig zu interessieren, dass bis dahin bereits ¾ des Jahres der Kinder-Grundrechts-Garantie verstrichen sind.

„Unverfügbares Kinder-Grundrecht heißt für die zur Umsetzung des sog. Bildungspakets verpflichteten Jobcenter offensichtlich nicht verfügbar,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört fest. „Anders lassen sich die unüberwindbaren Hürden, die die Verwaltungen davor auftürmen, nicht erklären. Hier wird nicht – im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.02.2010 - ein Grundrecht verwirklicht. Hier wird ein Grundrecht systematisch verweigert“.

In den Bildungspaket-Antrag einer Alleinerziehenden ist erst in dem Moment Bewegung gekommen, als der von der Hartz4-Plattform unterstützte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht eingegangen war. Eine Woche später nämlich erhielt die Antragstellerin vom Jobcenter eine „Aufforderung zur Mitwirkung“. Die hat es allerdings in sich.

Für zwei Tagesausflüge im zurückliegenden Schuljahr solle

1.die Schulleitung eine Bestätigung ausstellen,
2.mitteilen, mit welchem Datum die Eltern darüber informiert worden waren,
3.den Namen des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin benennen,
4.eine telefonische Kontaktmöglichkeit angeben und
5.eine Bankverbindung der Schule mitteilen, auf die die Leistung überwiesen werden solle.
6.Außerdem solle Nachweis für selbst bereits geleistete Zahlungen erbracht werden.

Für mehrtägige Klassenfahrten ist derselbe Anforderungskatalog zu belegen – zusätzlich noch mit Dokumentation der Einzelpositionen für die Gesamtkosten, und zwar:

1. Verpflegung,
2. Hin- und Rückfahrt,
3. Besichtigungen und kulturelle Veranstaltungen,
4. Taschengeld.

Für Nachhilfe will das Bildungspaket offensichtlich nicht im pädagogisch sinnvollen Moment unterstützen – dann nämlich, wenn Anschub-Hilfen bereits bei noch guten Leistungen vorbeugend und motivierend sinnvoll sind. Der Voraussetzungs-Katalog setzt hier erst in dem Moment ein, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler bereits im Keller ist.

Ein Lernförderungs-Bedarf könnte sich danach begründen, wenn

1.„zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr im selben Fach mit den Noten „mangelhaft“ oder eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ vorliege,
2.„eine Benachrichtigung der Schule über eine Versetzungsgefährdung (so genannter „blauer Brief“)“ zugestellt worden sei,
3.sich ein „Hinweis auf dem Halbjahreszeugnis über eine Versetzungsgefährdung“ befände,
4.„Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr“ nachgewiesen werde oder
5.im „besonderen Einzelfall (z.B. Vorbereitung für die Nachprüfung)“ notwendig sei, gegenüber dem Jobcenter „näher begründet“ werden müsse.

Wenn Kinder bereits Lernförderung erhalten hätten, könne ein Folge-Antrag gestellt werden

1.„nur wenn die Höchstförderung von 35 Stunden noch nicht erreicht wurde“.
2.Dafür „benötigt“ die Jobcenter-Verwaltung „die letzten drei Zeugnisse“ sowie
3.„eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. Person, wodurch die Durchführung der Lernförderung sowie die regelmäßiger Teilnahme daran bestätigt wird.“

Bei der Schule müsse beantragt werden, zu bescheinigen,

1.„dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule“ nicht „gewährleistet werden kann,“
2.solle die Schule bescheinigen, ob „ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung (…) gestellt“ wurde,
3.einen „Vorschlag“ für die Lernförderung machen sowie
4.„bestätigen, dass die Lernförderung geeignet ist, um die (…) wesentlichen Lernziele (wie Versetzung in die nächste Klassenstufe, Erreichen des Schulabschlusses) zu erreichen“. In dem Zusammenhang stellt sich auch bereits die juristische Frage, wer im Nachhinein für die Kosten haftet, wenn dieses sog. Lernziel nicht, bzw. nicht im ersten Anlauf erreicht wird und – wie bereits geschehen - Sozialgerichte in dem Falle die Rückerstattung der Kosten von den Eltern fordern.
5.Dann folgt die Aufforderung zu mehrere Freigaben des Datenschutzes - für die Schule gegenüber dem Jobcenter, verbunden mit der Einwilligung, „dass die Schule auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt.“ - Für das Jugendamt gegenüber dem Jobcenter, das ggf. „Auf Verlangen Angaben bestätigen“ solle. - Und dem angeforderten Einverständnis, „eine Kopie des Bewilligungsbescheides an den Anbieter der Lernförderung zu senden“ ohne das der unterzeichnende Antragsteller weiß, welche personenbezogenen und zu schützenden Sozialdaten dieser Bescheid enthält. - Obendrein der Warnhinweis, dass auch das Finanzamt kontrollieren könne und zwar mit der geforderten Bestätigung, man „habe den Anbieter der Lernförderung auf etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten hingewiesen.“

Und es kommen noch weitere Hürden mit dem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ hinzu:

1.„Name“ und „Anschrift“ des Nachhilfelehrers seien anzugeben und wenn der
2.nicht „von der Schule empfohlen“ worden sei, so müssten „selbst gesuchte Kräfte der Stadt (…) die erforderlichen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft übermitteln.“

Abschließend zum Thema „Lernförderung“ erfolgt der „freundliche“ Hinweis:

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz Anforderung der Zahlungsbelege noch keine Entscheidung über eine mögliche Bewilligung getroffen wurde.

Für die Mittagsverpflegung wird abermals St. Bürokratius heftig bemüht.

1.ist die „regelmäßige“ Teilnahme „am gemeinschaftlichen Mittagessen“ zu bestätigen.
2.werden „die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter des Mittagessens“ sowie
3.die „Kostennachweise“ verlangt und
4.obendrein wieder die Unterschrift unter mehrere Freigaben von Datenschutz: - gegenüber der „Schule“, - dem „Träger“ - von dem wohl kein Unterzeichner weiß, wer das ist und wem er seine geschützten Daten zukommen lassen soll sowie - dem „Caterer“ - mit Sicherheit ein Unternehmen, das an keinerlei Schweigepflicht gebunden ist.
5.Wird schließlich verlangt, man solle nachweisen, ob man am NRW-Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Auch dieses enthält bereits eine noch ungeniertere Datenschutz-Freistellung – nämlich die, „dass ich mit der Offenlegung der Bedürftigkeit an den Träger der Mittagsverpflegung einverstanden bin.“

Für die Schüler-Monatskarte sei

1.ein „Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid (…) bezüglich der Schülerbeförderungskosten“ bei einer sog. „Bildungsholding (ehemals Schulamt)“ einzuholen.
2.Wo der in eine Monatskarte umgewandelt werden kann, verrät das Schreiben des Jobcenters allerdings nicht.

Für Sportverein, Musikunterricht und Freizeit sollen jeweils

1.ein „Nachweis über die Kosten“,
2.ein „Nachweis, dass die Kosten bereits durch Sie gezahlt wurden“ sowie
3.die „Bankverbindung des Leistungsanbieters“ vorgelegt werden - verbunden mit dem „freundlichen“ Hinweis: „Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich ein monatlicher Betrag in Höhe von max. 10 Euro gewährt werden kann. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise 10 Euro für einen Sportverein und parallel dazu 10 Euro für Musikunterricht zu gewähren.“

Der gesammelte Diskriminierungs-Katalog endet mit

Bitte beachten Sie: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, können die Leistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen.

Es ist ein Skandal, findet die Hartz4-Plattform, wie hier mit Existenzverlust gedroht wird, um Datenschutz-Aufhebungen und diskriminierende Nachweise einzutreiben. Denn dieser Satzbaustein aus der Amtspost entspricht exakt dem bereits Anfang August im Zusammenhang mit dem Jobcenter Berlin von der Bundesagentur für Arbeit als „rechtswidrig“ zurückgewiesenen.

„Für uns als Bürgerinitiative stellt sich die Frage: Kann das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres „menschenwürdigen Existenzminimums“ - so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat - mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog. Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch „versagt werden? Die Antwort kann nur lauten: NEIN!“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

Quelle: Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 30. August 2011 um 15:26 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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11 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Realist am Dienstag, 30.8.2011.

Der Skandal ist der dass sich die gewählten Politiker als “Gesetzgeber” einen Dreck um die Kinder des Präkariats scheren. Bis auf die Linke kümmert sich keiner der Damen und Herren um die Schwachen und Abgehängten. Der Bürokratieaufwand um die vom Verfassungsgericht der großen Koalition von Grün/SPD/CDU/FDP aufgezwungenen Gesetzesänderungen, und die damit einhergehende Entrechtung(Datenschutz usw.) gereicht jeder Diktatur zur Ehre. Wer hat den Wahnsinn erfunden Rot-Grün!


2. ... Kommentar von Free_Speech am Dienstag, 30.8.2011.

Ja und?
So lange man nicht die Sachbearbeiter persönlich vor den Kadi zieht wird das immer und immer wieder passieren.
Schließlich hat “man” ja Narrenfreiheit.


3. ... Kommentar von AbisZ am Dienstag, 30.8.2011.

Leider gibt es kein wirkliches Strafrecht für Behörden bzw. für deren Schergen.

„…dass das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres „menschenwürdigen Existenzminimums“ - so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat - mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog. Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch „versagt wird.“.

Ob es etwa nützen würde, wenn solche Schweinereien dem Richterbund, den Parteien, den Sozialgerichten, den Datenschutzbeauftragten usw. ‚gemeldet’ werden würden?
Pressemitteilungen an die Zeitungen wären nötig und besonders eine Mitteilung an das BVerfG. Doch WER macht das…?


4. ... Kommentar von Streetfigther am Dienstag, 30.8.2011.

Bezogen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehe ich da unterlassene Hilfeleistung durch das zuständige Jobcenter.Es nützt einfach nichts,man muß die einzelnen Jobcentermitarbeiter mit Namen und Adresse veröffentlichen,anzeigen wenn die Notwendigkeit besteht und es rechtlich möglich ist.Es kann nicht sein das die nur geschult werden wie man Betroffenen die Leistungen kürzt bzw.mit Bürokratie und Chikanen vorenthält!
Ein Jobcentermitarbeiter kann noch so freundlich sein,trotzdem ist immer ein gesundes Mißtrauen angebracht.Nur was ich schriftlich habe zählt!!!


5. ... Kommentar von erika am Dienstag, 30.8.2011.

Ja hat hier denn jemand irgend etwas anderes erwartet ?

Man beantrag das Ding, bringt Belege, die reagieren nicht und, können dann aber die gesamten Leistungen einstreichen, die Gerichte haben genug zu tun, also dauert das auch, und auf Zeit spielen können die ja alle, sieht man doch ganz oben seit Jahren.

Hier wird sich nichts ändern, im Gegeneteil, man muss sparen, und wo gespart wird, haben zwischenzeitilich fast alle mitbekommen. Solange wir uns nicht wehren, wird sich hier nichts tun.


6. ... Kommentar von diogenes am Dienstag, 30.8.2011.

ja die von der leyen kreiste und kreiste und gebar einen bürokratischen monsterberg.
die idee sozialschwachen unter die arme zu greifen ist ja nicht schlecht jedoch hat es das schon vor einführung von hartz4 bei der sozialhilfe gegeben.
also nichts neues sondern eher eine neuauflage mit für den bürger nicht mehr nachvollziehbaren bürokratischen aufwand und selbst für geschulte mitarbeiter der blanke wahnsinn an bürokratie sowie einem gewollten mehraufwand an personal. es lebe der amtschimmel !
man kann sich den eindruck nicht mehr von der hand wischen das in der bundesregierung und das nicht nur im bereich soziales nur noch deppen arbeiten und damit meine ich auch die ach so gerühmten berater und ihre stümperhaften darlegungen ihrer gutachten die nur ein ziel haben dem auftraggeber gerecht zu werden und eine menge an steuergeldern zu verschlingen,
die weder sachverstand noch praxiserfahrung besitzen, denn sonst hätte man solch ein monster nicht auf die bevölkerung losgelassen.
aber wems nicht passt der kann ja klagen und die nächste oder übernächste regierung wird es dann ja schon wieder richten oder noch komplizierter gestalten.


7. ... Kommentar von jogybär am Dienstag, 30.8.2011.

Wer da glaubt, das sich eine Frau v.d. L. auch nur ein wenig um die Vorgaben des BVG schert,ist selbst schuld daran. Wie ich schon schrieb, diese Frau hat Honig im Mund der sich bei öffnen desselben sofort in Gift verwandelt.Ihr könnt doch nehmen was ihr wollt,wenn sie von unseren Starreportern interviewt wird, kann sie doch so herrlich verständnisvoll daherlamentieren, in Wirklichkeit geht ihr alles am Allerw…..ten vorbei. Habt ihr wirklich deren Lügnereien geglaubt? zu mehr reicht es doch bei ihr nicht. Schließlich ist sie mit ihrer ach so christlichen Partei dabei das Abendland zu retten.Und das mit Mrd.-schweren Rettungsschirmen.Wer hat denn da Zeit sich um die Kinder anderer Leute zu kümmern.CDU und ihrer Mitglieder schon mal gar nicht.


8. ... Kommentar von Petra Witt am Mittwoch, 31.8.2011.

@AbisZ
Die Zeitungen scheren sich einen Dreck darum, diese Sachen abzudrucken. Bei denen hersscht doch in unserem Land eine schöne heile Welt. Ich habe beim Zeitunglesen immer so das Gefühl, als ob die Schreiberlinge es nur wollen, dass wir uns wohl fühlen und denken sollen -Es geht uns doch so gut, nur in den anderen Ländern läuft was schief.-Das gleiche Wohlfühlprogramm läuft bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ab.


9. ... Kommentar von KlaKoWag am Mittwoch, 31.8.2011.

110831mi0907

Aber Hallo liebe MIT-Leuter und -INNen,
ich habe mich fünf Jahre mit den MIT-Arbeiter und -INNen der argen ARGE herum geschlagen. Das hat letztlich meine Kräfte überstiegen. Dies auch, weil meine Frau zeitgleich an einer diagnostizierten FTP = fronto temporale Demenz erkrankte.

Nun, bin ich aufgrund meiner “Buntheit”, sprich Bekanntheit, “etwas” Previlgiert.
Ich mußte mir die Frage beantworten:
“Können die nicht anders oder wollen sie nicht.”
Ein mir befreundeter “Schwatter” mit rotem Herzen beantwortete diese Frage mit: “Die können nicht anders.”

Ich - als auch Koch - weiß inzwischen, daß ES ein Gemenge ist zwischen Fachkompetenz, Charakter und Persönlichkeit der MA und den Vorgaben!! Die MA in den ARGEN haben Anweisung restriktiv vorzugehen.

Deshalb prüfe, wer sich ewig bindet.
Nur, wer schafft das heute schon noch.

Wir, meine Frau und ich, sind uns nunmehr seit mehr als 40 Jahren verbunden und werden das auch bleiben - bis der Tod uns scheidet.
heul!

Ich rufe alle Geneigten auf, mich bei meinem Kampf gegen die von mir sogenannte “Betreuungs- und HIlfe-Industrie” zu unterstützen.

Ihr MIT-Leben dieser EINEN WELT, die wir schließlich für dieses EINE LEBEN zum LEBEN haben
Klaus K. Wagner
dat KlaKoWag


10. ... Kommentar von melissa am Mittwoch, 31.8.2011.

Sorry, sicher dauert die ganze Verfahrensweise für die Betroffenen viel Zeit, viel Papier und ausgesprochen gute Nerven, das ist aber alles von unseren Politikern so gewollt. Denn wie sonst lassen sich Rettungsschirme und Diätenerhöhungen die heute abgenickt und morgen in Kraft treten erklären. Von der Realität und wie es wirklich in der Praxis aussieht, wissen vielleicht einige Abgeordnete, aber nicht unsere ” führenden ” Politiker. Eine Frau von der Leyer geht nur in sogenannte vorzeige Jobcenter etc. wie zu DDR-Zeiten und bekommt Honig ums Maul geschmiert. Mit Betroffenen reden oder die größte Schande für Deutschland ” Tafeln ” (ich meine damit nicht die Tafelbetreiber, es verdient unser aller größten Respekt für die Menschen die sich freiwillig oder für Hungerlöhne dort engagieren) zu besuchen. Aber wir haben ja bald wieder Wahlen und da wird sich der eine oder andere wieder dorthin verirren. Überall gibt es Tafeln, Billiglöhne und sogar ” faule Arbeitslose ” die arbeiten wollen, mit Facharbeiter-abschluss und Hochschulabschluss die keine Arbeit bekommen, obwohl wir Arbeitskräfte händeringend suchen. Hier ist man nicht mal ansatzweise in der Lage den Betroffenen Wege und Möglichkeiten aufzu-zeigen, diese weiterzubilden in den Bereichen wo Arbeitskräfte gesucht werden. Aber auf alle Arbeitslose schimpfen und nicht mal in der Lage sein, denen die wirklich arbeiten wollen Arbeit zu vermitteln, dann suchen wir lieber Leute aus im Ausland und unsere Sozialausgaben werden weiter steigen und steigen ! Gute NACHT Deuschland !


11. ... Kommentar von AbisZ am Mittwoch, 31.8.2011.

Hier link ARD zum “gelungenen” Bildungspaket im Videobeitrag ab ca. 6. Minute: ardmediathek.de


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