Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 32/08
Kein Tag, an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:
- SG Karlsruhe Urteil vom 16.7.2008, S 8 AS 4000/07 , zum Streit zwischen Leistungsträgern bei Wechsel des Frauenhauses .
- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 (12) AS 8/07 30.08.2007 rechtskräftig , der Miteigentumsanteil an einer mit Nießbrauchsrecht belasteten Eigentumswohnung stellt kein verwertbares Vermögen dar .
- Thüringer Landessozialgericht L 7 AS 1150/07 ER 04.12.2007 rechtskräftig , die Kosten für Schulschließfach können nur darlehensweise vom Grundsicherungsträger übernommen werden .
- SG Stuttgart S 18 AS 3697/08 ER , Beschluss vom 09.07.2008 , Jobcenter kann zehn Bewerbungen im Monat verlangen .
- LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.7.2008, L 7 AS 1797/08 , Der Grundsicherungsträger ist gehalten, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des Mietpreisniveaus auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu ermitteln.
- LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 24.6.2008, L 7 AS 2955/08 ER , Zur Aussetzung der Vollstreckung .
- LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 23.7.2008, L 7 AS 3031/08 ER-B , zum Leistungsausschluss für Unionsbürger .
- Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 11 AS 38/07 01.07.2008 , zu den Kosten der Unterkunft für eine Einzelperson .
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Montag, 4. August 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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2 Kommentare / Fragen veroeffentlicht




Gehe Niemals zu deinem herren, wenn er dich nicht gerufen hat, denn das böse Erwachen naht . so urteilte das SG Kralsruhe, dass kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe, wenn der ALG II Empfänger unaufgefordert bei der Behörde erschien .
Hat ein Arbeitsloser einen Unfall auf dem Weg zu einem Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit, der auf sein Nachsuchen hin vereinbart wurde und nicht auf einer Einladung beruht, steht er nicht im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 I Nr. 14 SGB VII .
SG Karlsruhe Urteil vom 1.7.2008, S 14 U 2542/07