4,50 Euro Mindestlohn ist Hungerlohn per Gesetz
Das CDU-Vorstandsmitglied, der Chef des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs, sagte der “Passauer Neuen Presse” (Mittwoch):
“Es könnte gesetzlich festgeschrieben werden, dass Löhne dann sittenwidrig sind, wenn sie unterhalb der Grundsicherung von Hartz IV für Alleinstehende liegen.” Ein Mindestlohn auf Hartz-IV- Niveau würde sich nach Angaben des Wirtschaftsweisen Bert Rürup bei 4,50 Euro bewegen.
Quelle: Märkische Allgemeine
Anmerkung des Sozialtickers:
Bei einem Mindestlohn von 4,50 Euro /h und einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden ergibt sich daraus ein Bruttogehalt von 720 Euro. Der Gehaltsrechner errechnet bei diesem Bruttogehalt ein Nettogehalt von:
Bruttogehalt 720,00 Euro
- Lohnsteuer 0,00 Euro
- Solidaritätszuschlag 0,00 Euro
- Krankenversicherung 51,84 Euro
- Pflegeversicherung 7,92 Euro
- Rentenversicherung 71,64 Euro
- Arbeitslosenversicherung 15,12 Euro
Nettogehalt 573,48 Euro
Soll dieses Einkommen etwa den Erwerbstätigen einen gerechten Lohn für Ihre Tätigkeit versprechen? Es muss endlich ein Umdenken beim Thema Mindestlohn geschehen. Mindesteinkommen heißt die Devise. Ein Mindesteinkommen, dass den Erwerbstätigen eine gesicherte Existenz am Ende eines arbeitsreichen Monats verspricht und welches nicht noch unzählige Anträge auf Wohngeld und ergänzendes ALG II zur Folge hat!
Zum Vergleich:
Luxemburg: 9,08 € pro Stunde (2007) - 1.570 € pro Monat (2007)
Irland: 8,30 € pro Stunde (2007) - 1.403 € pro Monat (2007)
Frankreich: 8,27 € pro Stunde (2007) - 1.254 € pro Monat (2007)
Niederlande: 8,13 € pro Stunde (2007) - 1.301 € pro Monat (2007)
Vereinigtes Königreich: 7,96€ pro Stunde (2007) (5,52 Pfund) - 1.361 € pro Monat (2007)
Belgien: 7,93 € pro Stunde (2007) - 1.259 € pro Monat (2007)
Quelle: Wikipedia
Wer von einem Mindestlohn von 4,50 Euro spricht, hat von den tatsächlichen Lebenshaltungskosten keine Ahnung!
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Donnerstag, 10. Januar 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




