31. Dezember - unbedingt Zählerstände ablesen
Da zum 01. Januar 2007 die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% angehoben werden, sollte jeder seine Zählerstände zum Jahreswechsel notieren und den Energielieferanten mitteilen, damit es bei der Jahresabrechnung nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Wichtig könnte dies vor allem für Bezieher von Sozialleistungen sein, wenn bei Nachzahlungen im Rahmen der KDU unwirtschaftliches Verhalten ausgeschlossen werden soll und die Abwicklung um einiges schneller erfolgen kann.
Wie lese ich den Zählerstand richtig ab?
Notieren sie :
- Ablesedatum (TT.MM.JJJJ)
- Zähler-Nummer
- Zählerstand
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