30-Euro-Pauschale bei minderjähriger Kinder
Wann ist vom Einkommen minderjähriger Kinder die 30-Euro-Pauschale nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V abzusetzen?
Bei minderjährigen Kindern ist die 30-Euro-Pauschale ohne Nachweis abzusetzen, wenn sie nicht der Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. eines Elternteils angehören, weil sie
a) in einem eigenen Haushalt leben und hilfebedürftig sind, also eine eigene BG bilden, oder
b) ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (z.B. Einkommen aus Unterhalt und Kindergeld) decken können (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB
Hinweise: BSG-Urteile vom 13.05.2009 (B 4 AS 39/08 R) und vom 07.11.2006 (B 7b AS 18/06 R)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (WDB)
Startseite - Veröffentlicht von: Einstein am: 3. Juli 2009 um 14:17 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- ‘Kleine Kopfpauschale’ ist Mogelpackung
- Versicherungspauschale – neues Gesetz gegen Hartz IV-Kinder
- Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig







