2006 war der Anteil fuer Energiekosten im Regelsatz um ca. 150 Euro zu niedrig
Allein der notwendige Anteil für Energiekosten im Regelsatz für 2006 war um ca. 150 Euro zu niedrig. Der Energiekostenanteil für Bezieher von Sozialhilfeleistungen wurde bereits durch die Regelsatzstrukturänderung 1998 versteckt um 7,47 € monatlich im Vergleich zu früheren Regelsätzen gesenkt.Bezieht man neuere Untersuchungen ein, die die Preissteigerung seit 1998 berücksichtigen und einen Energieverbrauch von 148 kW / h pro Monat, der in der Sozialhilfe in einer Sonderuntersuchung ermittelt worden war und auch heute noch einem guten, d.h. energiesparenden Durchschnittsverbrauch einer Person entspricht, dann war im Jahr 2006 der Energiekostenanteil im Regelsatz schon um monatlich 12,62 € zu niedrig.
Bei Familien ab drei Personen verdoppelt sich dieser Fehlbetrag in etwa. Damit zeigt sich auch an dieser Stelle, dass die Datengrundlagen für das Existenzminimum fehlerhaft ermittelt werden. Verschärft wird die Kürzung, wenn von diesem viel zu geringen Energieanteil im Regelsatz auch noch Warmwasserkosten von mehr als 4.04 € pro Monat bei zentraler Warmwasserversorgung abgezogen werden. Betroffene sollten Anträge auf Sonderzahlungen oder Schuldenübernahme stellen. Aber eigentlich sollte dieser weitere Befund zum Anlass genommen werden, die unzulängliche Regelsatzfestsetzung zu korrigieren.
BSHG , SGBXII §§ 27,28 , Regelsatz VO, SGB-II § 22, SGBII § 23
Quelle: Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler , info also ( Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht ) 2007, Heft 2, 61-64 -
Dieser Kommentar zu den Energiekosten im Regesatz wurde von Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler verfasst und mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.
Startseite - Veroeffentlicht von: ehem. Lusjena am: Sonntag, 3. Juni 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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