2. Entscheidungen des SG Aachen vom 08.12.2006
SG Aachen S 8 AS 70/06 vom 08.12.2006
Hat der wegen Leistungsmissbrauch Angezeigte Anspruch auf Namensnennung des Anzeigenden?
Ein Leistungsempfänger (Arbeitslosengeld II) wurde von einer Kundin angezeigt, er betreibe ein Bildstudio für Portrait-, Mode- und Aktbilder und werbe hierfür auch im Internet. Hieraus erziele er Einkommen. Der Leistungsempfänger (Kläger) fürchtet, man werde ihm das Arbeitslosengeld II kürzen oder streichen. Er will den Namen des Informanten wissen, um sich zur Wehr setzen zu können. Die beklagte Behörde (ARGE) will aber den Namen nicht herausgeben.
SG Aachen S 8 AS 48/06 vom 08.12.2006
Arbietslosengeld II für Grenzgänger mit Auslandswohnsitz?
Kann deutsches Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auch an eine Person (ehemaliger Grenzgänger) mit Wohnsitz in den Niederlanden gezahlt werden? Derzeit ist anerkannt, dass der Leistungsbezug in den Niederlanden unter der Voraussetzung möglich ist, dass dem Berechtigten ein Zuschlag nach § 24 SGB II wegen Vorbezugs von Arbeitslosengeld zusteht. Dies traf auf den Kläger bis Februar 2006 zu. Der Kläger hatte deshalb zunächst Arbeitslosengeld II erhalten. Nun ist der Zuschlag ausgelaufen, der Kläger möchte aber weiterhin Arbeitslosengeld II in die Niederlande gezahlt erhalten.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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