15 bis 16 Grad Celsius Zimmertemperatur im Winter unzumutbar und gesundheitsgefährdend
Sarrazin-Vorschläge dumm, falsch und nicht ernst zu nehmen
(dmb) „Die Vorschläge des Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin, wie auf drastisch steigende Energiepreise und Heizkosten zu reagieren ist, sind dumm, falsch und nicht ernst zu nehmen“, erklärte Lukas Siebenkotten, stellvertretender Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Sarrazin hatte in Zeitungsinterviews vorgeschlagen, die Deutschen sollten im Winter die Heizung abdrehen und sich Pullover anziehen. Auch bei Zimmertemperaturen von 15 bis 16 Grad Celsius könne man vernünftig leben.
„Bei Zimmertemperaturen von 15 bis 16 Grad Celsius wird die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten. Außerdem drohen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz, wenn die Wohnung nicht ausreichend geheizt wird“, sagte Lukas Siebenkotten. Mieter hätten dann sogar mit Schadensersatzforderungen ihrer Vermieter zu rechnen.
„Mieter müssen in ihrer Wohnung nicht frieren. Wenn Politikern angesichts drastisch steigender Heizkosten nichts anderes einfällt, als Heizung abdrehen und Pullover anziehen, ist das eine absolute Bankrotterklärung“, so der stellvertretende Bundesdirektor. Nach seinen Angaben hat im Übrigen die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt vor Jahren als „besonders gesund“ bzw. als „ausreichend“ folgende Temperaturen in Grad Celsius tagsüber empfohlen: Wohnzimmer = 21°, Ess- und Kinderzimmer = 20°, Küche und Schlafzimmer = 18°, Badezimmer = 23° und Diele = 15°.
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Dienstag, 5. August 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Zu 20 Grad verpflichtet und verurteilt
- Unmenschliche Gesetzgebung Hartz IV treibt die Menschen in Not zur Erfindung
- Auch China trägt Verantwortung
- Behinderung
- 6,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland
- Hartz IV Übernahme der Heizkosten bei akuter Notlage
- Sanktionen gemäss § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 c und S. 2 SGB II
Social Bookmarking:
2 Kommentare / Fragen veroeffentlicht



