13 Monate Haft wegen Leistungsbetrug
Rund 3.500 Euro zu viel Arbeitslosengeld kassiert
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Traunstein verurteilte das Amtsgericht Altötting einen 34-jährigen Kraftfahrer wegen Betrugs zu 13 Monaten Haft ohne Bewährung. Seine 32-jährige Lebensgefährtin erhielt wegen Mittäterschaft eine Geldstrafe von 4.300 Euro.
Die beiden Hartz IV-Empfänger lebten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammen unter einem Dach. In einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahr übte der Kraftfahrer unterschiedliche Beschäftigungen aus und kassierte so neben seinem Lohn weiterhin die staatliche Unterstützung für sich und seine Lebensgefährtin. Obwohl mehrfach auf ihre Pflichten hingewiesen, zeigten weder er noch seine Partnerin dies der zuständigen Behörde an. Im Gegenteil, beide waren der Ansicht, dass es nicht angehen könne, Arbeitseinkommen bei der Bemessung der Höhe staatlicher Leistungen zu berücksichtigen.
Trotz Teilgeständnis des Angeklagten setzte das Amtsgericht die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aus. Schließlich sei er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Zudem stand er zur Tatzeit unter offener Bewährung. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Integration (ARGE) und dem Zoll konnte dieser Fall aufgedeckt werden.
Quelle: Presse Hauptzollamt Rosenheim
Startseite - Veröffentlicht am: 4. Dezember 2008 um 9:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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