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Gebührenbefreiung bei der Beantragung von Personaldokumenten für bedürftige Personen

Themenkreis Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sozialhilfe Jugendhilfe und Familienförderung

Gebührenbefreiung bei der Beantragung von Personaldokumenten für bedürftige Personen

Zusammenfassung
Das BMI stellt in seinem Schreiben vom 10.12.2007 klar, dass Leistungsberechtigte nach SGB XII und SGB II unter die Bedürftigkeitsregelung der Passverordnung fallen und damit von der Gebührenerhebung für die Ausstellung jedenfalls eines Personalausweises grundsätzlich abzusehen ist.

Quelle: Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

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